Allgemeine Mietbedingungen (AMB)

Allgemeine Mietbedingungen (AMBs) Stand 01.09.2018 der Getränke Schmidt KG, 55286 Wörrstadt

  1. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird schriftlich durch Auftragsbestätigung bestimmt. Der Vertrag kommt erst nach Rücksendung des vom Kunden unterschriebenen Angebots zustande. Auf diesem sind, falls der Mieter die Mietgegenstände nicht persönlich annimmt, ein oder mehrere ermächtigte und unterschriftsberechtigte Vertreter namentlich zu benennen.

  2. Der Vermieter ist verpflichtet, das bestellte Mietgut zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut mit gleichen Funktions- und Nutzungsmerkmalen zu ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

  3. Die Auslieferung
    1. erfolgt ab Lager (Spiesheimer Weg 28-30, 55286 Wörrstadt). Wünscht der Mieter die Anlieferung durch den Vermieter, werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
    2. Der Mieter oder ein ermächtigter und namentlich auf der Auftragsbestätigung benannter, unterschriftsberechtigter Vertreter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.
    3. Falls der Mieter oder ein (siehe 1) ermächtigter Vertreter nicht bei Anlieferung anwesend ist, so gelten die Angaben unseres Fahrers auf dem Lieferschein. Sofern es sich um ein Handelsgeschäfts i.S.d. § 344 I HGB handelt, sind spätere Reklamationen des Kunden sind dann ausgeschlossen.

  4. Sofern es sich um ein Handelsgeschäfts i.S.d. § 344 I HGB handelt,
    1. hat der Mieter das gelieferte Mietgut unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel sofort nach Aufbau des Mietgutes anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.
    2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
    3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt wird; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

  5. Der Mieter ist verpflichtet,
    1. nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände im gleichen Zustand und in gleichen Transport- /Lagereinheiten wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Hierzu zählt insbesondere die gründliche Reinigung der Mietgegenstände. Nicht gereinigt zurückgegebene Mietgegenstände werden ersatzweise - für den Mieter kostenpflichtig - durch den Vermieter gereinigt. Nicht ordnungsgemäße Transport- und Lagereinheiten werden ersatzweise - für den Mieter kostenpflichtig - durch den Vermieter umgesetzt. Ist eine Abholung vereinbart, ist das Mietgut abholfertig und aufladebereit vor zu halten. Die Transport- /Lagereinheiten sind i.d.R. zerlegbar und bleiben am Veranstaltungsort.
    2. Falls die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen besteht und die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, findet die endgültige Zählung und Schadensfeststellung in den Räumen des Vermieters statt. Fehlendes Equipment wird zu den tatsächlichen Wiederbeschaffungswerten in Rechnung gestellt.

  6. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung muss diese bis 28 Tage vor Mietbeginn (ohne Miet-Kosten) oder 14 Tage vor Mitbeginn (bei 50% der Miet-Kosten) ausgesprochen werden, sonst hat der Mieter die vereinbarten Mietkosten zu 100% bezahlen, nicht jedoch eine eventuell unterlassene Lieferung.

  7. Der Mieter
    1. haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur tatsächlich erfolgten Rückgabe (auf Lieferschein notiert und quittiert).
    2. trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert.

  8. Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden oder Sachschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

  9. Bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände hat der Mieter für jeden neuen angefangenen Tag 25% der vereinbarten Mietkosten zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt.

  10. Bei Abholung bzw. Lieferung hat sich der Mieter/Vertreter gegenüber dem Anlieferungsfahrer auszuweisen. Außerdem ist eine Kaution in Höhe von EUR 150,- in bar dem Fahrer gegen Quittung zu übergeben. In einzelnen Fällen obliegt es dem Vermieter auch eine höhere Kaution zu verlangen.

  11. Sollte, warum auch immer, nach der Rechnungsstellung auf Kundenwunsch eine Änderung der Rechnungsanschrift vorgenommen werden müssen, so berechnen wir dies mit 30,00 €.

  12. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten – auch für Wechsel und Scheckklagen - ist Mainz.

  13. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Betreiber für die Unterweisung und Sicherheitsbelehrungen Ihrer Mitarbeiter gemäß BetriebsSichV im Hinblick auf dem Umgang mit einer Getränkeschankanlagen, insbesondere mit eine Kohlensäure- Druckgasanlage verantwortlich sind. Weiterhin darf Ihre mobile Getränkeschankanlage (Durchlaufkühler) erst nach Abnahme durch eine befähigte Person gemäß §3 BetriebsSichV in Betrieb genommen werden.

  14. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.

  15. Die Zahlung aller Rechnungen hat innerhalb 3 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.